Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann übergibt Ernennungsurkunde an Hochschulpräsident Prof. Dr. Jörg Bagdahn. (v.r.) Foto: Renate Geue |
Am 1. September 2024 beginnt die dritte Amtszeit von Hochschulpräsident Professor Jörg Bagdahn. Am Campus Bernburg wurde er gestern Nachmittag von Wissenschaftsminister Professor Armin Willingmann ernannt.
Der Minister nutzte das Treffen des Kompetenznetzwerks für Angewandte und Transferorientierte Forschung (KAT) der vier Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen-Anhalt. Im Beisein der Spitzen der HAWs gratulierte Willingmann Bagdahn und wünschte ihm „auch für die kommenden fünf Jahre viele Ideen und Tatkraft sowie allzeit ein glückliches Händchen für die Weiterentwicklung der Hochschule Anhalt“.
In der Sitzung des Senats der Hochschule Anhalt am 14. Februar 2024 wurde Professor Dr. Jörg Bagdahn erneut zum Präsidenten der Hochschule Anhalt gewählt. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre.
Professor Dr. Jörg Bagdahn sagte: „Ich freue mich, dass ich im Rahmen der Übergabe der Förderbescheide des Kompetenznetzwerks für Angewandte und Transferorientierte Forschung meine Ernennungsurkunde für die dritte Amtszeit erhalten habe. Die Übergabe in diesem Rahmen, versinnbildlich, wofür die Hochschule Anhalt steht, praxisorientierte Ausbildung sowie anwendungsorientierte Forschung und Transfer für die Region“.
Mit positivem Elan geht der neue und alte Präsident in seine dritte Amtszeit. Zu den aktuellen Herausforderungen gehört es, die Studierendenzahlen auf hohem Niveau zu halten und als Hochschule einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftebedarfs zu leisten, wozu auch eine bessere Integration ausländischer Absolventen in den regionalen Arbeitsmarkt gehört. Des Weiteren will sich die Hochschule neuen Themenfeldern mit hohem regionalem Bedarf in Lehre, Weiterbildung und Forschung widmen. Die Fertigstellung des Forschungsneubaus und der weitere Ausbau der Forschungsinfrastruktur werden weitere wichtige Aufgaben sein. Mit der Wiederwahl kann Professor Bagdahn den erfolgreichen Kurs in Studium, Lehre und Forschung für weitere fünf Jahre fortsetzen.