
Neue Erzeugnisse, Produktverbesserungen und erfolgreiche Ideen können grundsätzlich nachgeahmt werden, ohne dass der Nachahmer zur Rechenschaft gezogen werden kann - es sei denn, dass besondere Schutzrechte bestehen oder andere Umstände vorliegen, welche die Imitation rechtswidrig machen. Gegen unliebsame Nachahmer, die sich die Entwicklungskosten für eigene technische Neuentwicklungen oder gelungenes Design sparen oder erfolgreiche Marken kopieren wollen, hilft nur die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten. Dazu sprach die Redaktion der Mitteldeutschen Wirtschaft mit Dr. Jürgen Andrick, Geschäftsführer des halleschen Patentinformationszentrums, mipo GmbH.
Mitteldeutsche Wirtschaft: Welche Funktion haben Schutzrechte und wer braucht sie?
Andrick: Schutzrechte sichern die exklusive Vermarktung von eigenen Produkten, Verfahren sowie Ideen und bieten Schutz gegen unbefugte Nachahmung. Eigene Schutzrechte sind für jeden von Vorteil, der sich auf dem Markt bewegt. Schutzrechte haben aber auch eine Informationsfunktion. Man kann sich über Aktivitäten möglicher Konkurrenten informieren, eine eigene Strategie festlegen und dadurch spätere Komplikationen vermeiden.
Mitteldeutsche Wirtschaft: Welche Schutzrechte gibt es und wie erhält man sie?
Andrick: Gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster erhält man durch Anmeldung und Offenlegung bei den Patentämtern, die auch die Erteilung vornehmen; in Deutschland z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Mitteldeutsche Wirtschaft: Was muss ich tun, um selbst ein Schutzrecht zu erlangen?
Andrick: Zunächst muss man wissen, was es bereits gibt. Hierzu ist eine professionelle Recherche z. B. in einem Patentinformationszentrum in der Regel unerlässlich. Dies gilt insbesondere auch für Firmen und zwar bevor der Geschäftsbetrieb oder gar FuE-Projekte begonnen werden. Wichtig ist aber auch die Überwachung über die gesamte Laufzeit. Bei der Formulierung von Schutzrechten und Ansprüchen kann die Hinzuziehung eines Anwaltes hilfreich sein.
Mitteldeutsche Wirtschaft: Was passiert, wenn ich ein bestehendes Schutzrecht verletze?
Andrick: Es drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von den Inhabern der gewerblichen Schutzrechte. Diese können durchaus Existenz gefährdende Ausmaße annehmen.
Mitteldeutsche Wirtschaft: Patent und Urheberschutz was schützt wovor?
Andrick: Während das Urheberrecht mehr im künstlerischen Bereich von Bedeutung ist, sichern gewerbliche Schutzrechte technische Entwicklungen aber auch Produkt- und Firmennamen, Logos, Internet-Domänen usw. bis hin zum Design.
Mitteldeutsche Wirtschaft: Wie schütze ich mich vor Ideenklau europa- und weltweit?
Andrick: Schützen kann man sich eigentlich nur durch eigene Rechte. Nur dadurch ist es möglich, einem eventuellen Ideenklau entgegen zu treten. Geheimhaltung gilt zwar oft als der günstigere Weg, aber dann liegen keine Rechte vor, die ggf. durchgesetzt werden könnten.
Mitteldeutsche Wirtschaft: Wo kann ich mich informieren, wer hilft?
Andrick: Nicht jeder, der über Patente informiert, ist ein Patentinformationszentrum. Die mipo GmbH (Tochterunternehmen der IHK Halle-Dessau, d. Red.) bietet als Partner des Deutschen Patent- und Markenamtes den vollen Service von der Erstinformation über die Recherche in professionellen Datenbanken, die Herstellung von Kontakten zur Patentanwaltschaft bis hin zur Annahme aller Schutzrechtsarten an. Jeden dritten Mittwoch (Nächster Termin: 17. Dezember 2008) im Monat werden kostenfreie Erfinderberatungen durch erfahrene Patentanwälte durchgeführt. Über die SIGNO-Programme können durch die MIPO auch Patentanmeldungen von Unternehmen bzw. über die Erfinderfachauskunft auch Einzelerfinder gefördert werden. Auch Normen können hier eingesehen und käuflich erworben werden.
Das Interview führte Ingo Michalak.